Haag in Oberbayern (amtlich: Haag i.OB) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und an der Schnittstelle von B 12 und B 15 gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6425 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83527
Vorwahl
08072
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Markt Haag in Oberbayern, Hauptstraße 1, 83527 Haag in Oberbayern
2. Kreisverwaltungsreferat Mühldorf am Inn, Mühlenstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Landratsamt Mühldorf am Inn, Bahnhofstraße 6, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Haag in Oberbayern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Aufstellung des Bebauungsplanes ehemaliges Fischergelände,
Bebauungsplan 9.7 Anna-Hage-Weg 7. Änderung,
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes westlich der BayWa - 3. Erweiterung,
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes,
Bebauungsplan Lerchenberg Süd – 5. Änderung,
Aufstellung des Bebauungsplanes Südlich der Lerchenberger Straße II,
Bekanntmachung des Marktes Haag über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Solarpark Deponie Schachenwald,
Aufstellung des Bebauungsplanes Volksfestwiese - 4. Änderung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.